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Die Inselschule Borkum ist eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler, starke und schwache. Wir unterstützen und fördern Bemühungen und Aktivitäten, die uns alle zusammenführen. Diskriminierenden (herabwürdigenden) Äußerungen treten wir entschieden entgegen.

In der Schule müssen SchülerInnen, LehrerInnen und andere MitarbeiterInnen zusammenarbeiten. Ziel ist, dass möglichst alle SchülerInnen einen guten Abschluss erwerben. Gute Zusammenarbeit und Teamfähigkeit können dabei helfen. Die Schulordnung soll diesem Zusammenleben und der Arbeit an unserer Schule dienen.

Zum guten Miteinander gehört auch, dass wir freundlich und höflich miteinander umgehen und andere nicht ärgern.

Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen uns gegenseitig. Wir schlichten Streitigkeiten ohne Gewalt und feuern andere nicht zur körperlichen oder seelischen Gewaltausübung an.

1. Zusammenleben in den Gebäuden und in
     den Pausen

 

1.1 Zusammenleben in den Gebäuden und Anlagen

Alle Räume, Einrichtungsgegenstände, Anpflan-zungen auf dem Schulgelände, Lehr- und Arbeits-mittel sowie Bücher der Schule behandeln wir sorgfältig.

Für die Sauberkeit der Klassenräume/Fachräume, des Schulhofes, der Flure und der Toilette sind wir alle mit verantwortlich. Abfälle und Papier gehören in die dafür aufgestellten Behälter. Wir halten uns nicht unnötig in den Toilettenräumen auf.

Wir toben und schreien nicht in den Fluren, in der Pausenhalle und in den Klassenräumen und schlagen keine Türen, dadurch hilft jeder von uns mit Unfälle und unnötigen Lärm zu vermeiden.

Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol, Nikotin Drogen und Waffen ist verboten.

Das Benutzen von Handys im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist ohne ausdrückliche Genehmigung einer Lehrkraft nicht gestattet.

 


1.2 Pausenregelung (Zusammenleben in den Pausen)

In den großen Pausen gehen die SchülerInnen auf den Schulhof oder in die Eingangshalle. Bezüglich der Pausenregelung und der Handynutzung in den Pausen sind für den 10. Jahrgang auf Antrag Sonderregelungen möglich.

Wird die große Pause durch ein dreimaliges Klingelzeichen angekündigt, handelt es sich um eine Regenpause und die SchülerInnen bleiben in der Regel in den Klassenräumen. Die Aufsicht wird durch zusätzliche Lehrkräfte verstärkt.

 

Die kleinen Pausen dienen dem Lehrerwechsel, die SchülerInnen bleiben in der Regel in den Klassenräumen.

 

Auch während der Pausen gehen wir freundlich und rücksichtsvoll miteinander um und gefährden weder uns noch andere, z. B. durch Schneeballwerfen.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet, sonst entfällt der Versicherungsschutz.

2. Zusammenarbeit im Unterricht

 

2.1 Zur Vorbereitung

Wir kommen gut vorbereitet mit unserem Arbeitsmaterial ausgestattet in den Unterricht. Dadurch erreichen wir einen qualitativ guten und zügigen Unterrichtsablauf und haben Zeit für die interessanteren Dinge des Unterrichts.

 

2.2 Unterrichtsbeginn

Wir kommen pünktlich zum Unterricht und packen das benötigte Unterrichtsmaterial unaufgefordert aus. Wenn der Lehrer/die Lehrerin kommt, sind wir ruhig und begrüßen uns höflich. So kann die Arbeit zügig und gutgelaunt begonnen werden.

 

Sollten wir doch einmal zu spät kommen, verhalten wir uns so, dass wir den begonnenen Unterricht möglichst wenig stören. Für unvermeidliche Störungen entschuldigen wir uns.

 

2.3 Benehmen

Wir gehen höflich und wertschätzend miteinander um.

Wir versuchen, das Unterrichtsziel möglichst gut und zügig zu erreichen.

Vereinbarte Gesprächsregeln werden beachtet.

Wir stören auch dann nicht den Unterricht, wenn wir gerade nicht beteiligt sind.

Wir lassen auch Meinungen gelten, die uns nicht gefallen.

Damit alle schneller vorankommen, begrüßen wir Hilfsbereitschaft. Sie soll aber nicht ausgenutzt werden, z. B. wochenlang von fremden Blättern leben.

 

2.4 Unterrichtsende

Wir haben das Recht auf 45 Minuten Unterricht und auf die anschließenden Pausen. Für das Unterrichtsende ist der/die Unterrichtende zuständig.

Wir verlassen unseren Arbeitsplatz aufgeräumt, damit sich auch die nachfolgenden Lerngruppen wohlfühlen können bzw. damit die Reinigungskräfte nicht mit überflüssigen Arbeiten beschäftigt werden.

3. Verständigung und Organisation in der

    Schule

 

3.1 Wichtige Informationen

Bei Betreten und Verlassen des Schulgebäudes informieren wir uns auf dem „Ausfallplan“ über Stundenplanänderungen.

Unfälle oder Schadensfälle teilen wir schnell einer Lehrkraft oder im Sekretariat mit, damit Hilfe geleistet oder entstandener Schaden beseitigt werden kann.

Ist eine Klasse 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch ohne Lehrkraft, meldet der/die Klassensprecher/in dies der Schulleitung.

 

3.2 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten versuchen wir zuerst mit der betreffenden Person direkt zu klären.

Wenn wir uns dann immer noch benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen, oder einen Rat benötigen, wenden wir uns zunächst an die SchülervertreterInnen, dann an den/die Klassen- oder Vertrauenslehrer/in oder die Schulleitung.

 

3.3 Schulweg

Nach Schulschluss dürfen wir uns nicht mehr auf dem Schulgelände aufhalten, wir müssen sofort nach Hause gehen oder fahren. Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz durch die Schule.

 

Der Weg zur Sportstätte gehört zum Schulweg. Wir wählen den kürzesten Weg dorthin, bei Umwegen entfällt auch hier der Versicherungsschutz. (Fahrtantritt zur 3. bzw. 5. Stunde nach der Pause)

 

 

Nachwort

Damit alle SchülerInnen angstfrei zur Schule kommen, sich in ihr wohlfühlen und ihre angestrebten Ziele erreichen können, ist es notwendig, dass die Schulordnung in allen Punkten von allen Beteiligten eingehalten wird.

Wir müssen auf Verstöße gegen die Schulordnung entsprechend reagieren. Dabei sollte die Wiedergutmachung einen sinnvollen Zusammenhang zur begangenen Tat haben.

Hierzu stehen den LehrerInnen und der Schulleitung Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Erziehungsmittel können z.B. sein: Nacharbeiten nachlässig angefertigter Arbeiten, öffentliche mündliche oder schriftliche Entschuldigung, soziale Dienste an der Schule, Ersatz eines angerichteten Schadens und schriftliche Ermahnung mit Stellungnahme der Schülerin bzw. des Schülers.

Jede getroffene Erziehungsmaßnahme wird in der Schülerakte vermerkt.

Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG reichen von der Androhung des Verweises in eine Parallelklasse bis zum Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten.

Wir verpflichten uns, jeden Einzelfall sorgfältig und gewissenhaft zu überprüfen, bevor wir geeignete Maßnahmen ergreifen.

Im Sinne eines für alle angenehmen Schullebens ist es zu wünschen, dass die oben genannten Maßnahmen so selten wie möglich ergriffen werden müssen.

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