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Konzept Oberschule

1. Aufgaben und Ziele

 

1.1 Die Inselschule Borkum, Oberschule mit gymnasialem Angebot und
Förderzentrum, erfüllt den im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegten       Erziehungs- und Bildungsauftrag. Zur Umsetzung dieses Zieles orientiert sich die Inselschule Borkum an ihrem Leitbild:

 

„Die Inselschule Borkum ist eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler, starke und schwache. Wir unterstützen und fördern Bemühungen und Aktivitäten, die uns alle zusammenführen. Diskriminierenden (herabwürdigenden) Äußerungen und Handlungen treten wir entschieden entgegen. In der Schule müssen Schülerinnen/Schüler, Lehrerinnen/Lehrer und andere Mitarbeiterinnen/Mit­ar­beiter zusammenarbeiten. Ziel ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler einen guten Abschluss erwerben. Gute Zusammenarbeit und Teamfähigkeit können dabei helfen. Zum guten Miteinander gehört auch, dass wir freundlich und höflich miteinander umgehen und andere nicht ärgern. Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen uns gegenseitig. Wir schlichten Streitigkeiten ohne Gewalt und feuern andere nicht zur körperlichen oder seelischen Gewaltausübung an.“

 

1.2    Zur Realisierung des Leitbildes ist es erforderlich, die Schülerinnen und Schüler nach ihrer Begabung (Eignung) und ihrer persönlichen Zielvorstellung (Neigung) entweder auf den Übergang in die gymnasiale Oberstufe oder mit Hilfe einer qualifizierten Berufsorientierung auf den Übergang in das Berufs bildende Schulsystem vorzubereiten. Als weiterer Schwerpunkt ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Borkumer Modells der flexiblen Inklusion integraler Bestandteil des Schulkonzeptes. Ziel dieses Modells ist es, möglichst viele Förderschülerinnen und -schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in das Regelschulsystem zurückzuführen, indem sie weitestgehend

         im Regelunterricht der Oberschule integrativ und zieldifferent oder zielgleich beschult werden.

 

1.3   Basis des Oberschulkonzeptes ist der Erlass des Kultusministeriums „Die Arbeit in der Oberschule“ in der Fassung vom 07.07.2011 und der Orientierungsrahmen „Schulqualität in Niedersachsen“ in der Fassung von Juni 2006. Obwohl die schulrechtlichen Anforderungen auf Grund der zu geringen Schülerzahlen und Zügigkeit sowie der speziellen insularen Bedingungen hierfür nicht vorlagen, genehmigte die Niedersächsische Landesschulbehörde mit Schreiben vom 08.07.2011 die beantragte Schulform mit einem gymnasialen Angebot. Daraus ergibt sich, dass eine deckungsgleiche Umsetzung des Erlasses vom 07.07.11 nicht möglich ist. Daher kann eine Umsetzung nur unter Berücksichtigung der spezifischen Borkumer Bedingungen und den damit einhergehenden sächlichen und personellen Voraussetzungen der Schule erfolgen.

Eine vom Kultusministerium in einem Gespräch am 19.01.2011 in Aussicht gestellte Sonderlösung stellt letztlich den Rahmen für den Kompromiss zwischen den Anforderungen des Erlasses und den Gegebenheiten vor Ort dar.

 

1.4  Die Inselschule Borkum stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen auch durch den eher jahrgangsbezogenen und schulzweigübergreifenden Unterricht in den Klassenstufen 5 und 6 und durch den  eher schulzweigbezogenen Unterricht in den Klassenstufen 7 - 10  sowie durch ein gemeinsames Schulleben. Zu einem gemeinsamen Schulleben gehören z.B. eine gemeinsame Schülervertretung, gemeinsame Feste und Feiern, gemeinsame Sportveranstaltungen und gemeinsame Aktionstage und Projektwochen.

 

 

 

2. Umsetzung und Organisation

 

2.1  Wie schon aus der neuen Bezeichnung der Inselschule Borkum hervorgeht, ergeben sich aus der zu erwartenden Heterogenität der Lerngruppen besonders in den Jahrgängen 5 und 6 spezielle pädagogische Anforderungen. Gerade in diesen Jahrgangsstufen ist der Unterricht grundsätzlich binnendifferenziert zu gestalten und ist das selbstgesteuerte Lernen verstärkt zu implementieren.

Lediglich in den Fächern Mathematik , Englisch und Deutsch werden hier Kleingruppen zur speziellen Förderung gebildet, die von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, aber auch von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen unabhängig von ihrer Schulzweigzugehörigkeit besucht werden. FörderschülerInnen, die nicht am Englischunterricht teilnehmen, erhalten individuelle Förderungen, um den Anschluss an das Regelschulsystem zu erreichen bzw. zu erhalten.

 

2.2 Ergeben sich auch in anderen Fächern trotz der Binnendifferenzierung gravierende Probleme bei der angemessenen Beschulung, wird bei Vorliegen der personellen Voraussetzungen mit Hilfe einer temporären oder dauerhaften Doppelsteckung von Förderschullehrkräften Abhilfe geschaffen. Im Einzelfall kann zur Behebung der Problematik auch Doppelsteckung durch FachkollegInnen (“Teamteaching“) erfolgen.

 

2.3  Im 5. Schuljahrgang wird der Unterricht jahrgangsbezogen erteilt. In  den Fächern Englisch und Mathematik findet zusätzlich zur Kleingruppe „Förderschule“ eine äußere Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen statt, wobei einem Kurs die Kerncurricula des Gymnasiums und dem weiteren Kurs die Kerncurricula der Oberschule zugrunde liegen.

 

2.4  Im 6. Schuljahrgang wird der Unterricht zusätzlich zur Kleinlerngruppe „Förderschule“ in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf zwei Anforderungsebenen erteilt. Für die zwei Anforderungsebenen gelten die für den 5. Jahrgang genannten Bestimmungen.  

 

2.5   Ab dem 7. Jahrgang  werden zur Umsetzung der Schulzweigbezogenheit in den Fächern D, Ma, En und bei Vorliegen der personellen Voraussetzungen auch in einem oder mehreren Fächern des naturwissenschaftlichen Fachbereiches und des Fachbereichs GSW Fachleistungskurse auf drei Ebenen gebildet, wobei in Einzelfällen eine horizontale Durchlässigkeit unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Schulzweig zu ermöglichen ist.

 

Im Z-Kurs werden SchülerInnen mit einer Gymnasialempfehlung und/oder nach Erfüllung der Voraussetzungen nach Maßgabe der Durchlässigkeits- und Versetzungsordnung unterrichtet. Im E-Kurs werden Real- und gegebenenfalls HauptschülerInnen und im G-Kurs Haupt- und gegebenenfalls  FörderschülerInnen unterrichtet.

Den Anforderungen des Kursunterrichts liegen die Kerncurricula der jeweiligen Schulformen zugrunde.

 

2.6   Für die Kurszuweisungen ab Jahrgangsstufe 6 sind die Klassenkonferenzen auf Vorschlag der Fachlehrkräfte zuständig. Zu Beginn des 5 Schuljahrgangs ist der Elternwille für die erstmalige Kurszuweisung ausschlaggebend.

 

2.7   Die Wahl des Faches Französisch ab dem 6. Jahrgang ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am gymnasialen Unterricht. Die betreffenden SchülerInnen erhalten ab dem 7. Jahrgang Regelunterricht an bis zu zwei Nachmittagen, um die Pflichtstundenzahl der gymnasialen Stundentafel (Stundentafel II des Erlasses) zu erfüllen.

 

2.8   Für FörderschülerInnen mit dem Schwerpunkt „Lernen“, die bis Ende des ersten Halbjahres des 8. Schuljahrgangs nicht per offiziellem Bescheid der Landesschulbehörde „rückgeschult“ werden, wird im Bedarfsfall eine jahrgangsübergreifende Kleingruppe 8/9 in den prüfungsrelevanten Fächern gebildet mit dem Ziel, den Förderschulabschluss „Lernen“ zu erreichen.

 

2.9   Ab dem 9. Jahrgang bietet die Inselschule Borkum die Profile „Sprachen“ und „Wirtschaft“ an, wobei das Profil Wirtschaft  durch die Fächer Arbeit/Wirtschaft und Informatik, aber auch abweichend von den entsprechenden Erlassen nachrangig durch die Fächer Technik und/oder Hauswirtschaft abgedeckt wird.

 

2.10  Am Ende des 8. Jahrgangs besteht für SchülerInnen die letzte Möglichkeit das Fach Französisch abzuwählen und sich dadurch für das Profil „Wirtschaft“ statt für das Profil „Sprachen“ zu entscheiden.

 

2.11 Im Pflichtunterricht des Fachbereichs Musisch-Kulturelle-Bildung findet ab dem 9. Jahrgang eine Neigungsdifferenzierung zwischen den Fächern Musik, Kunst und Gestaltendes Werken statt.

 

 

3. Berufsorientierung

 

3.1  Die Inselschule Borkum führt in enger Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, der lokalen Wirtschaft, der Ortshandwerkerschaft, den Berufsbildenden Schulen Borkum, dem Rotary Club Borkum und den ortsansässigen Geldinstituten Maßnahmen zur Berufsorientierung durch. Hierbei erhält die Schule Unterstützung durch die Schulsozialarbeit.

 

3.2  Die Maßnahmen dienen der begründeten Berufswahl der Schülerinnen und Schüler, der Vorbereitung auf das Berufsleben und der Herstellung der Ausbildungsfähigkeit.

 

3.3  Maßnahmen der Berufsorientierung sind Schülerbetriebspraktika einschließlich der unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung, Teilnahme am Zukunftstag, Berufsberatung durch die Bundesagentur, Erkundungen und Exkursionen, Betriebsbesichtigungen, Mitarbeit in einer Schülerfirma, Besuch einer Jobbörse und Teilnahme an einem Bewerbungstraining.

Alle durchgeführten Maßnahmen sind von der Schule zu bescheinigen.

 

3.4  Ausgestaltung und Umfang der Berufsorientierung sind von dem gewählten Profil der Schülerin/des Schülers abhängig.

 

3.5   Die Berufsorientierung des Gymnasialzweiges und somit des Profils „Sprachen“ orientiert sich an dem ursprünglichen Realschulmodell der Inselschule. Dieses sieht ein dreiwöchiges Betriebspraktikum mit Vor- und Nachbereitung im 9. Schuljahrgang vor, außerdem die begleitende Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit und verschiedene, aus dem Unterricht erwachsene Einzelmaßnahmen. Vor- und Nachbereitung des Praktikums erfolgen im Fachbereich GSW nach Maßgabe der Kerncurricula für das Gymnasium. Der zeitliche Umfang der Berufsorientierung umfasst insgesamt in der Regel 30 Unterrichtstage.

 

3.6   Die Berufsorientierung der übrigen Schulzweige basiert auf dem ehemaligen, für die Oberschule modifizierten Hauptschulmodell der Inselschule. Dieses sieht zwei zweiwöchige Betriebspraktika im 8. Jahrgang, ein dreiwöchiges Betriebspraktikum im 9. Jahrgang mit Vor- und Nachbereitung, die begleitende Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit, mindestens ein Bewerbungstraining, zwei Betriebsbesichtigungen und diverse Einzelmaßnahmen vor. Der zeitliche Umfang der Berufsorientierung umfasst insgesamt mindestens 60 Unterrichtstage.

 

 

4. Besonderheiten

 

4.1  Überall, wo dieses Konzept keine abweichende Regelung vorsieht, gelten die Maßgaben des Erlasses „Die Arbeit in der Oberschule“ und der entsprechenden untergesetzlichen Regelungen.

 

4.2   Die Kooperationsvereinbarung mit dem Niedersächsischen Internatsgymnasium in Esens (NIGE) bleibt von diesem Konzept unberührt. Gleichwohl wird eine noch intensivere Zusammenarbeit besonders auf fachlicher Ebene angestrebt. Die Inselschule ist weiterhin bestrebt, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern den Übergang zum NIGE zu ermöglichen.

 

4.3   Die Kooperationsvereinbarung mit der Grundschule Borkum bleibt von diesem Konzept unberührt. Inhalt und Form der Zusammenarbeit folgen der Maßgabe der Grundsatzerlasse für die entsprechenden Schulformen.

 

4.4   Die Kooperationsvereinbarung mit den Berufsbildenden Schulen Borkum bleibt von diesem Konzept unberührt.

 

4.5   Als eine Maßnahme des Qualitätsmanagements führt die Inselschule  weiterhin jährlich eine Umfrage zur Schülerzufriedenheit durch.

 

4.6  Das „Trainingsraumprogramm für eigenverantwortliches Denken und Handeln“ wird zur Reduzierung von Unterrichtsstörungen und als eine Maßnahme der Berufsorientierung unverändert fortgeführt.

 

4.7   Jeder Schüler/jede Schülerin des 10. Jahrganges, der/die im Fach Deutsch auf den Anforderungsniveaus „E“ oder „Z“ unterrichtet wird, fertigt eine Facharbeit gemäß den von der Gesamtkonferenz verabschiedeten Grundzügen verbindlich an.

 

4.8  Das Mobbing-Interventions-Team bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil des Schulprofils, genauso wie die gemeinsamen Aktionstage zur Mobbing-Prävention der gesamten Schulgemeinschaft.

 

4.9  Die nachmittägliche Hausaufgabenhilfe und die Arbeitsgemeinschaften sollen bei Vorhandensein der personellen und sächlichen Voraussetzungen fortgeführt werden.

 

4.10 Das Modell MESEO soll unter dem Dach der neuen Schulform weiterentwickelt werden.

 

 

5. Ausblick

 

5.1  Das Oberschulkonzept wird regelmäßig durch die schulischen Gremien, vor allem durch den Schulvorstand, überprüft und fortgeschrieben.

 

5.2  Eine Teilnahme an dem „Niedersächsischen Konzept zur Verbesserung der Unterrichtsqualität“ wird zur Umsetzung des Konzeptes weiterhin angestrebt.

 

5.3  Mittelfristig kann zur Erreichung der hier formulierten Ziele der strukturierte Ausbau der Inselschule zu einer Ganztagsschule notwendig werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug:

 

- Die Arbeit in der Oberschule, RdErl. d. MK v. 7.7.2011  (SVBl. 8/2011 S.257)

- Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen, MK Juni 2006

- Genehmigung der Landesschulbehörde vom 08.07.2011

- Gespräch mit dem Kultusministerium am 19.01.2011

- Schulprogramm der Inselschule Borkum,  Juni 2007

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