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Schulelternrat

Der Schulelternrat besteht aus den gewählten Vertreter/-innen der Eltern einer Klasse.

Zu den Aufgaben des Schulelternrates gehören u.a.:

  • vertreten der Interessen der Elternschaft der Schule. Der Schulelternrat arbeitet vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Die Mitglieder berichten in ihrer Klassenelternschaft über ihre Tätigkeit.

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  • im Schulelternrat können alle schulischen Fragen erörtert werden. Persönliche Angelegenheiten und Einzelinteressen von Eltern, Schülern, Schülerinnen, Lehrern und Lehrerinnen dürfen wiederum nicht behandelt werden.

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  • Der Vorstand des Schulelternrates ist in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand vertreten.

Weitere Informationen

Eine Liste der derzeit gewählten Vertreter/-innen finden Sie hier.

 

Die Geschäftsordnung können Sie hier runterladen.

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