Schulelternrat
Der Schulelternrat besteht aus den gewählten Vertreter/-innen der Eltern einer Klasse.
Zu den Aufgaben des Schulelternrates gehören u.a.:
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vertreten der Interessen der Elternschaft der Schule. Der Schulelternrat arbeitet vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Die Mitglieder berichten in ihrer Klassenelternschaft über ihre Tätigkeit.
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im Schulelternrat können alle schulischen Fragen erörtert werden. Persönliche Angelegenheiten und Einzelinteressen von Eltern, Schülern, Schülerinnen, Lehrern und Lehrerinnen dürfen wiederum nicht behandelt werden.
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Der Vorstand des Schulelternrates ist in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand vertreten.
Weitere Informationen
Eine Liste der derzeit gewählten Vertreter/-innen finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung können Sie hier runterladen.