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Bücher

Entgeltliche Lernmittelentleihe

(Schulbücherausleihe)

In Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr.

An unserer Schule können aber die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.


Generell können alle im Unterricht verwendeten Lehrwerke gegen Gebühr bei uns ausgeliehen und alle Arbeitshefte (Mathematik, Deutsch, Englisch „Workbook“, Französisch „Carnet“) sowie das Fremdsprachenlexikon käuflich erworben werden.
Neu ist, dass das Erwerben der oben genannten Arbeitshefte optional ist und Sie auf Wunsch diese selbst beschaffen können. Außerdem ist es neu, dass Sie in Zukunft den Atlas, die Formelsammlung und den Duden selbst beschaffen. Die Ausgabe der Lernmittel und ggf. der Arbeitshefte erfolgt am Schuljahresanfang und wird mit den Leihgebühren zusammen abgerechnet.
Welche Lernmittel im neuen Schuljahr im Verleih sind, ist aus der beiliegenden Liste ersichtlich. Dabei werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf dieser Liste werden die Ladenpreise und die Leihgebühren gegenübergestellt. So können Sie vergleichen und Ihre Entscheidung zur Ausleihe treffen. Die selbst zu beschaffenden Lernmittel finden Sie weiter unten auf der gleichen Seite.
Die Bücher der Lernmittelentleihe können nur insgesamt im „Paket“ ausgeliehen werden.
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular „Anmeldung“ bis zum 07. Juni 2023 unterschrieben an den Mentoren/ die Mentorin ihres Kindes zurück. Dieses gilt dann als Vertragsabschluss.
Die endgültigen Lernmittelentgelte werden erst nach der Ausgabe der Lernmittel berechnet. Die Entgeltrechnungen werden Ihnen Ende August zugestellt.
Teilnehmer*innen am Leihverfahren mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen bei entsprechendem Nachweis eine ermäßigte Leihgebühr (28% des Ladenpreises).
Das Entgelt für die Ausleihe für das Schuljahr 2023/2024 ist bis zum 15. September 2023 zu entrichten.
Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich dafür, alle Lernmittel rechtzeitig doch auf eigene Kosten zu beschaffen und bereits erhaltene Lernmittel zurückzugeben. Die Zahlung erfolgt auf ein eigens für dieses Verfahren eingerichtetes Schulbuchkonto.
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen, die zum Stichtag 01.05.2023 Leistungen nach
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch  Sozialhilfe
Asylbewerberleistungsgesetz
Sozialgesetzbuch, Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeit Suchende - oder dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch
Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder),
§ 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), ߝ Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
erhalten, sind im Schuljahr 2023/2024 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte dazu an. Hierfür benötigen wir Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder der Bescheinigung des Leistungsträgers bis zum 16. Juni 2023. Falls bis zu diesem Datum kein Nachweis vorliegt, wird das volle Leihentgelt fällig.

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