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Rotierende Wolke

Schulausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Unterrichtsausfall nur bei extremen Witterungsverhältnissen

Plötzlicher Schneefall und Eisglätte, da kann es zu Unterrichtsausfällen auf Grund extremer Witterungsverhältnisse kommen. Was heißt das eigentlich genau und wer entscheidet letztendlich hierüber?


Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm wird über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Leer entschieden.

 

Wie erfahre ich möglichst früh von einem Schulausfall?

Die Kreisverwaltung entscheidet bis 05:00 Uhr über einen Unterrichtsausfall.

Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls durch den Landkreis werden die Radiosender benachrichtigt und die Internetseite des Landkreises aktualisiert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich mit Hilfe einer App zu informieren oder für den SMS-Benachrichtigungsdienst anzumelden.

 

 

 

 

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SMS-Benachrichtigungsdienst

 

 

Von telefonischen Anfragen oder Anfragen per Mail zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen bitten wir Abstand zu nehmen, da die Internetseite des Landkreises Leer den aktuellsten Stand der Entscheidungen widerspiegelt.

Sollte sich in der Zeit zwischen 05.00 Uhr und Schulbeginn Blitzeis bilden, kann aufgrund der einzuhaltenden Meldetermine eine Bekanntgabe über den Hörfunk nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Insofern wird auf die KATWARN-APP, den SMS-Service und das Internet verwiesen.

Eltern haben letzte Entscheidung

Falls der Schulweg nach Auffassung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt ist und er damit zu gefährlich für das Kind sein sollte, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen - auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

In einem solchen Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.

 

Geltungsbereich

Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt nicht die

Pflichten Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.


Die Schülerbeförderung findet überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr statt. Der Schulausfall entbindet den Linienverkehr nicht von der „Bedienungspflicht".

 

 

Betreuung in der Schule trotz Unterrichtsausfall

Jede Schule ist bei Unterrichtsausfall geöffnet! Die Schüler können zur Schule gehen. Die Lehrkräfte sind „im Dienst". Die Schule wird die Betreuung sicher stellen.

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